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Wir sind ausgezeichnet

Als Arbeitgeber sind wir sehr stolz darauf, das Siegel als Exzellenter Arbeitgeber des Jahres 2023 vom Steuerberaterverband Köln erhalten zu haben. Wir betrachten diese Auszeichnung als Würdigung unserer Bemühungen, unseren Mitarbeitern die bestmögliche Arbeitsumgebung zu bieten und sie in ihrer beruflichen und persönlichen Entwicklung zu unterstützen.

Am 31.03. wurde uns nun in einer feierlichen Runde dass Siegel und die Trophäe ( die einen würdigen Platz in unseren Räumen erhält ) überreicht.

Wir möchten uns bei unseren Mitarbeitern bedanken, die jeden Tag ihr Bestes geben, um unser Unternehmen erfolgreich zu machen. Wir sind uns bewusst, dass unsere Mitarbeiter unser wichtigstes Kapital sind und ohne sie diese Auszeichnung nicht möglich gewesen wäre. Wir möchten ihnen versichern, dass wir auch weiterhin daran arbeiten werden, ein attraktives Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem sie sich wohlfühlen und ihr Potenzial voll ausschöpfen können.

Die Auszeichnung als Exzellenter Arbeitgeber unterstreicht auch, dass wir auf dem richtigen Weg sind, um ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner zu sein. Wir sind dankbar für das Vertrauen, das in uns gesetzt wird, und werden uns weiterhin bemühen, unsere Leistung und unser Serviceangebot kontinuierlich zu verbessern.

Abschließend möchten wir noch einmal unseren Mitarbeitern danken, die sich Tag für Tag engagieren, um unser Unternehmen erfolgreich zu machen. Wir sind stolz auf unsere gemeinsame Leistung und freuen uns auf eine weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit.

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Als Arbeitgeber sind wir sehr stolz darauf, das Siegel als Exzellenter Arbeitgeber des Jahres 2023 vom Steuerberaterverband Köln erhalten zu haben. Wir betrachten diese Auszeichnung

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EU-Geldwäscherichtlinie in Kraft getreten

Am 1. Januar 2020 ist das aufgrund der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie novellierte Geldwäschegesetz in Kraft getreten. Es wurde um wichtige Regelungen ergänzt, um das Rahmenwerk für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter zu stärken.

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Kein Spielraum bei Werbungskosten

Vermieter dürfen Werbungskosten für Investitionen in die Wohnung nur dann vollständig geltend machen, wenn die Miete mehr als 66 % der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt. Die gesetzliche Vorschrift sehe keinen Ermessensspielraum vor, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, in der sich nach den steuerlichen Nachteilen aufgrund günstiger Vermietung erkundigt wurde.

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Zinsen für Überziehung des Girokontos

as Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) ist der Auffassung, dass die Überziehungszinsen für die vereinbarte oder geduldete Überziehung eines Girokontos im Preisverzeichnis und im Rahmen ihrer Internetwerbung besonders deutlich kenntlich zu machen sind. Dies ergibt sich aus einem Urteil, mit dem eine Bank zur Unterlassung ihrer bisherigen Darstellung verurteilt worden ist (Urteil vom 21. November 2019, Az. 6 U 146/18 – nicht rechtskräftig).

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