Vermieter dürfen Werbungskosten für Investitionen in die Wohnung nur dann vollständig geltend machen, wenn die Miete mehr als 66 % der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt. Die gesetzliche Vorschrift sehe keinen Ermessensspielraum vor, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, in der sich nach den steuerlichen Nachteilen aufgrund günstiger Vermietung erkundigt wurde.
Herzlichen Glückwunsch, Jonas Schwan – Unser Neuer Wirtschaftsjurist mit Bestnote!
Wir haben großartige Neuigkeiten, die wir mit Ihnen teilen möchten! Einer unserer talentierten Mitarbeiter, Jonas Schwan, hat am Freitag, den 19.07.2024, seine Bachelorarbeit in Wirtschaftsrecht mit Bestnote 1,0 abgeschlossen.