Leistungen
Restrukturierung & Vermögensschutz.
Wir kennen beide Seiten – wie Vermögen wächst und wie es in Gefahr gerät. Sanierung und Schutzstrukturen aus einer Hand.
Was wir für Sie tun
Die meisten Steuerberater begleiten Vermögen nur bergauf. Wir haben auch die andere Richtung gesehen: Unternehmen in der Krise, Gesellschafter in der Haftung, Familien, deren Vermögen plötzlich zur Verhandlungsmasse wurde. Diese Erfahrung verändert den Blick – und macht uns zu besseren Beratern, wenn es darum geht, Vermögen aufzubauen, zu schützen und im Ernstfall zu retten.
In der Krise zählt Geschwindigkeit und Ehrlichkeit: Wir erstellen belastbare Liquiditätsplanungen und Fortbestehensprognosen, identifizieren die Ursachen der Schieflage und entwickeln Sanierungskonzepte, die Banken und Gläubiger überzeugen. Dabei kennen wir die Instrumente des Sanierungsrechts – vom außergerichtlichen Vergleich über den Restrukturierungsrahmen des StaRUG bis zur Sanierung in Eigenverwaltung – und wissen, wann welches greift.
Steuern entscheiden oft über Erfolg oder Scheitern einer Sanierung: Ein Forderungsverzicht der Gläubiger erzeugt buchhalterisch einen Gewinn, der ohne die Steuerbefreiung für Sanierungserträge nach § 3a EStG die Sanierung sofort wieder auffressen würde. Wir sichern diese Befreiung, gestalten Rangrücktritte und Gesellschafterdarlehen korrekt und behalten Verlustvorträge, Mindestbesteuerung und § 8c KStG bei Anteilsübertragungen im Blick.
Der beste Vermögensschutz beginnt allerdings lange vor der Krise: Die konsequente Trennung von Privat- und Betriebsvermögen, die richtige Rechtsform mit Haftungsabschirmung, Güterstandsgestaltungen zwischen Ehegatten und die frühzeitige Übertragung von Vermögen auf Familiengesellschaften – all das wirkt nur, wenn es zu einem Zeitpunkt geschieht, an dem noch keine Krise absehbar ist. Anfechtungsfristen sind lang; wer erst im Sturm baut, baut zu spät.
Wir analysieren Ihre Vermögens- und Haftungsstruktur präventiv: Wo liegen Klumpenrisiken? Welche Bürgschaften und Sicherheiten binden Privatvermögen an das Unternehmen? Welche Vermögensteile lassen sich legal und anfechtungsfest in Schutzstrukturen überführen? Das Ergebnis ist ein konkreter Maßnahmenplan – von der Familiengesellschaft über Nießbrauchsgestaltungen bis zur Absicherung des Familienheims.
Und wenn die Krise überstanden ist, bleiben wir an Bord: für den Neustart, die Rückführung der Schutzstrukturen in den Normalbetrieb und den Wiederaufbau von Bonität und Bankbeziehungen. Denn das Ziel ist nie nur das Überleben – sondern ein Unternehmen und ein Vermögen, das die nächste Krise gar nicht erst fürchten muss.
Unsere Schwerpunkte
Krisenberatung & Sanierungskonzepte
Liquiditätsplanung, Fortbestehensprognose und Sanierungskonzepte, die Banken und Gläubiger überzeugen – schnell und belastbar.
Sanierungssteuerrecht
Steuerfreiheit von Sanierungserträgen nach § 3a EStG sichern, Rangrücktritte gestalten, Verlustvorträge und § 8c KStG im Blick behalten.
StaRUG & Eigenverwaltung
Den richtigen Sanierungsrahmen wählen: außergerichtlicher Vergleich, Restrukturierungsplan nach StaRUG oder Eigenverwaltung.
Präventiver Vermögensschutz
Haftungsabschirmung, Trennung von Privat- und Betriebsvermögen, Familiengesellschaften und Güterstandsgestaltung – rechtzeitig und anfechtungsfest.
Risikoanalyse & Neustart
Klumpenrisiken, Bürgschaften und Sicherheiten systematisch erfassen; nach der Sanierung Bonität und Strukturen wieder aufbauen.
Diese Leistung ist richtig für Sie
- >Unternehmen in wirtschaftlicher Schieflage oder mit ersten Krisensignalen
- >Gesellschafter und Geschäftsführer mit persönlichen Haftungsrisiken
- >Unternehmerfamilien, die Vermögen präventiv schützen wollen
- >Investoren und Nachfolger, die ein Unternehmen aus der Krise übernehmen
So arbeiten wir
- >Schonungslose Analyse zuerst – Sanierung braucht Wahrheit, keine Beschönigung
- >Erfahrung aus beiden Welten: Vermögensaufbau und Krisenbewältigung
- >Abgestimmtes Vorgehen mit Fachanwälten für Insolvenz- und Gesellschaftsrecht
- >Diskretion als Grundprinzip – gerade wenn es kritisch wird
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