Mandantenservice
Krankmeldung.
Abzugeben ab dem ersten Fehltag. Ab 01/2023 entfällt die AU-Bescheinigung in Papierform – diese wird durch eine elektronische Meldung ersetzt.
Warum diese Meldung?
Zum Abgleich der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsdaten ist es seit 01.01.2023 unerlässlich, dass ab dem ersten Fehltag eine Meldung des Arbeitgebers an die Steuerkanzlei erfolgt.
So funktioniert es
- 01Formular ausfüllen und unterschreiben
- 02Die Meldung wird direkt an die Kanzlei übermittelt
- 03Wir gleichen die Daten mit der eAU ab